Nachhaltigkeitsberichtserstattung
(CSRD) und EU-Taxonomie
Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) und EU-Taxonomie
Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corperate Sustainability Reporting Directive (CRSD), verpflichtet ca. 50.000 Unternehmen in der EU und ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben dem vorgeschriebenen Format und der Prüfpflicht durch einen Wirtschaftsprüfer, sind auch die Strukturen und die Details über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in dem Nachhaltigkeitsbericht vorgeschrieben.
Unsere Experten entwickeln einen individuellen Projektansatz, angepasst auf Ihr Unternehmen und begleiten Sie bei der Festlegung von Nachhaltigkeitsaspekten, der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Stakeholderanalyse und bei dem Aufbau einer unternehmensinternen Nachhaltigkeitsorganisation, damit Sie fristgerecht die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht einreichen können.
Wir begleiten und unterstützen Sie auch bei der Optimierung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten, damit Ihr nächster Nachhaltigkeitsbericht noch positiver ausfallen kann.
EU Taxonomie
Die EU- Taxonomie ist eine Verordnung zur Definition von Nachhaltigkeit. Mit der Taxonomie ist ein Klassifikationsschema eingeführt worden, um verbindlich festzulegen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig, bzw. als Taxonomiekonform eingestuft werden können.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Bewertung der Taxonomiekonformität sowie bei Planung und Realisierung von taxonomiekonformen Projekten.